Nachweis über 12 UE Selbsterfahrung
Das Gütesiegel des Familienressorts schreibt verpflichtend 12 UE Selbsterfahrung vor – das entspricht 9 Zeitstunden.
Diese Selbsterfahrung muss in den letzten drei Jahren absolviert worden sein.
Oft wurden solche Nachweise im Rahmen anderer Ausbildungen oder im Zuge von Supervision (sofern nicht ausschließlich Fallsupervision) gesammelt.
Anrechenbar sind sowohl Einzel- als auch Gruppensettings.
Fehlende Stunden können bis zum Abschlusstreffen nachgeholt werden. Sollte das nicht möglich sein, gibt es eine Nachfrist.
Das ELFABI selbst bietet keine Selbsterfahrung an.
✅ Definition laut Gütesiegel-Curriculum:
Lehrziel:
Die Teilnehmenden an der Ausbildung
- sind in der Lage, den eigenen Erziehungsprozess, die eigene Entwicklung und die Prägung durch die Herkunftsfamilie, Erziehung und Lebenserfahrung zu reflektieren und erkennen die daraus resultierenden Stärken und Schwächen
- sind sich der eigenen Einstellung zu – und der Vorstellungen von – familiären Beziehungen und geschlechtsspezifischen Rollenmustern bewusst
- sind für Gruppendynamiken sensibel
Inhalte:
- Reflexion der Beziehungen und Rollen - in der Herkunftsfamilie - in der aktuellen Familie - im sozialen Umfeld
- Analyse eigener geschlechtsspezifischer Rollen- und Verhaltensmuster
- Reflexion von zwischenmenschlichen Dynamiken, die sich in Gruppensituationen ergeben können
Die Selbsterfahrung muss durch externe Fachpersonen aus dem psychosozialen Bereich (wie z.B. Supervisorinnen und Supervisoren, Lebens- und Sozialberatende, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten usw.) begleitet werden.
Fragen dazu können bei den Online-Infoabenden gestellt werden, oder per Mail an office@elfabi.at
